Kosmetiker
WAS GIBT ES ZU TUN?
- Individuelle Beratung und Betreuung unserer Gäste zu den einzelnen Anwendungen und Produkten
- Durchführung von professionellen und klassischen Gesichtsbehandlungen, Maniküre & Pediküre, Bäder, Körperbehandlungen, Make-Up, Körperpeerlings, etc.
- Diskreter Umgang mit unseren anspruchsvollen Gästen
- Aktiver Produktverkauf und umfassendes Cross Selling
- Einhaltung unserer Qualitätsstandards
WAS SOLLTEST DU MITBRINGEN?
- Abgeschlossene Ausbildung zum Masseur mit nachweisbarer Berufserfahrung
- Zusatzausbildungen im Bereich Ayurveda und anderen Spezialbereichen von Vorteil
- Verantwortungsbewusstes, selbstständiges und engagiertes Arbeiten
- Freude am Gästekontakt
- Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse
- Selbstständige Arbeitsweise in einem kleinen Team
Diese Position kann in Vollzeit oder Teilzeit besetzt werden.
Was wir
bieten!
- ein familiäres Arbeitsumfeld und gelebten Teamgeist
- Weiterbildungsangebote und persönliche Entwicklungsmöglichkeiten
- keine sonstigen Lebenserhaltungskosten aufgrund der kostenlosen Verpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen)
- Unterbringung im schönen Einzelzimmer mit eigenem Bad, Gratis-WLAN im hotelnahen Mitarbeiterhaus oder direkt in den neu erbauten Mitarbeiterzimmer im Hotel
du kannst gegen Voranmeldung auch deinen vierbeinigen Mitbewohner mitbringen - Waschmaschine und Trockner stehen in den Mitarbeiterbereichen zur Verfügung
- kostenlose Kinderbetreuung
- teilweise wird die Arbeitskleidung gestellt (Gilet, Dirndl,...) bzw. werden z.B. die Kochjacken unseres Küchenteams von uns gereinigt.
- Gratis-Benutzung der Krings-Seilbahnen (Seekarspitz-, Hochalm-, Kringsalm- & Panoramabahn) – zwei davon starten direkt vor der Hoteltüre
- Ermäßigungen bei den Bergbahnen (Tageskarte -50 %) & div. Kooperationspartnern: Obertauern Crew Card
- Rabatt auf Übernachtungen im Hotel für deine Familienmitglieder
- Gratis-Benutzung unseres Mitarbeiter-Fitnessraums und Saunabereich
- zahlreiche Vergünstigungen „IM“ und „UM“ das Seekarhaus (Massage, Wellness …)
- geregelte Arbeitszeiten mit fixen freien Tagen
- fünf oder sechs Tage pro Woche, nach Vereinbarung
- pünktliche Gehaltszahlung
- digitale Zeiterfassung via App
Es gilt ein Kollektivvertragsmindestgehalt nach dem KV für Hotel und Gaststätten.
Die Bereitschaft zur Überzahlung besteht und erfolgt in Abhängigkeit von deiner Qualifikation und Berufserfahrung.